Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mieter
Stand: Oktober 2026
1. Anbieter und Geltung
Diese Bedingungen gelten für Verträge über die zeitlich begrenzte Bereitstellung von SHA-256-Rechenleistung durch Varga-Tech, Inhaber Attila Varga. Vertragspartner des Mieters ist Varga-Tech. Drittanbieter stellen Rechenleistung als Lieferanten gegenüber Varga-Tech bereit.
2. Leistungsgegenstand
Geschuldet ist ausschließlich die Weiterleitung der gebuchten SHA-256-Rechenleistung für den vereinbarten Zeitraum an den vom Mieter angegebenen kompatiblen Pool. Unterstützte Profile für neue Buchungen sind BTC und BCH. Ein Mining-Ertrag, Share-Erfolg, Coin-Auszahlungsbetrag oder Blockfund ist nicht geschuldet.
3. Registrierung
Die Nutzung zahlungspflichtiger Funktionen setzt ein Kundenkonto mit verifizierter E-Mail-Adresse voraus. Anmeldelinks sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde muss Angaben wahrheitsgemäß und aktuell halten.
4. Vertragsschluss
Die Darstellung eines Rigs ist noch kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt nach Eingabe von Laufzeit, Zielpool und Rechnungsdaten sowie Bestätigung der Pflichtinformationen eine zahlungspflichtige Bestellung ab. Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Zahlungsbestätigung und Freischaltung der Miete zustande. Bei PayPal ist die erfolgreiche Zahlungsbestätigung maßgeblich; bei USDT (Ethereum ERC-20) und VMESH die ausreichende on-chain bestätigte Zahlung des im Checkout ausgewiesenen Betrags. Eine Bestellbestätigung und Rechnung werden elektronisch bereitgestellt.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt über PayPal oder – sofern im Checkout angeboten – direkt on-chain mit USDT auf Ethereum (ERC-20) beziehungsweise VMESH. Rigpreis und separat berechnete VargaHash-Servicegebühr werden vor der Zahlung ausgewiesen und ergeben gemeinsam den Endpreis. Bei USDT und VMESH wird der für die Bestellung angezeigte Umrechnungskurs für die ausgewiesene Zahlungsfrist festgeschrieben. Bei USDT muss der exakt angezeigte Betrag ausschließlich über Ethereum Mainnet (ERC-20) an die ausgewiesene Empfangsadresse gesendet werden; Netzwerkgebühren trägt der Absender. Der kleine USDT-Nachkommastellen-Zusatz dient der technischen Zuordnung zur Bestellung. Bei VMESH ist der exakt angezeigte Betrag an die für die Bestellung erzeugte Empfangsadresse zu senden. Verspätete, unvollständige oder widersprüchliche On-Chain-Zahlungen werden nicht automatisch freigeschaltet, sondern manuell geprüft. Es wird kein nutzerbezogenes Krypto-Guthaben geführt. Bei einer Einzelmiete beträgt die aktuelle Servicegebühr 3 %, mindestens 0,29 €. Bei MassRent beträgt sie aktuell 4 %, mindestens 0,49 € einmal pro MassRent-Bestellung. Die für eine Bestellung gültigen Gebührenwerte werden festgeschrieben und nicht rückwirkend geändert.
6. Beginn und Dauer
Die Miete beginnt grundsätzlich unmittelbar nach bestätigter Zahlung. Die plattformweite Mindestmietdauer beträgt 5 Stunden; ein einzelnes Rig kann eine längere Mindestlaufzeit vorsehen. Der Kunde verlangt im Checkout ausdrücklich den Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist. Die Laufzeit endet automatisch; anschließend wird das Rig zum Fallback-Pool des Anbieters zurückgeführt.
7. Messung und Minderleistung
Die Leistung wird anhand der über den Router verarbeiteten Stratum-Shares, deren Difficulty und der Verbindungszeiten ermittelt. Kurzfristige Schwankungen sind technisch üblich. Wird im Gesamtzeitraum weniger als 95 % der beworbenen durchschnittlichen Hashrate bereitgestellt, kann Varga-Tech nach eigener Wahl die Laufzeit angemessen verlängern oder den auf die Minderleistung entfallenden Betrag erstatten. Ausfälle des Zielpools, ungültige Zugangsdaten, Pool-Difficulty, Netzwerkprobleme des Pools oder Sperren durch den Pool fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Varga-Tech.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter muss einen rechtmäßigen, öffentlich erreichbaren SHA-256-Stratum-Pool und korrekte Zugangsdaten verwenden. Private, lokale oder reservierte Netzwerkziele, Portscans, Umgehungsversuche, Angriffe und rechtswidrige Nutzung sind verboten. Der Mieter ist für Wallet-, Worker- und Poolangaben verantwortlich.
9. Unterbrechung und Schutzmaßnahmen
Bei Sicherheitsrisiken, Missbrauch, Wartung, DDoS, behördlichen Anordnungen oder Störungen darf die Leistung vorübergehend unterbrochen werden. Soweit die Ursache im Verantwortungsbereich von Varga-Tech liegt, wird die ausgefallene Zeit berücksichtigt.
10. Widerruf
Verbrauchern steht grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.
11. Reklamationen und Zahlungskonflikte
Reklamationen sollen innerhalb von 48 Stunden nach Mietende unter Angabe der Bestellnummer eingereicht werden. Unberechtigte PayPal-Rückbuchungen trotz ordnungsgemäßer Leistung können zu Kontosperre und Geltendmachung der entstandenen Kosten führen. Erstattungen von VMESH-Zahlungen erfolgen, soweit geschuldet, manuell on-chain nach Prüfung. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
12. Haftung
Unbeschränkt gehaftet wird bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für entgangene Mining-Erträge, Kursänderungen, Poolausfälle oder fehlerhafte Kundendaten wird nicht gehaftet, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
13. Sperrung
Konten oder Mieten dürfen bei Verstößen, Betrugsverdacht, Chargeback-Risiko, Manipulation oder Gefährdung der Infrastruktur gesperrt werden. Bereits gezahlte Beträge werden nach Prüfung unter Abzug berechtigter Gegenforderungen erstattet.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Ist der Kunde Kaufmann, ist Göttingen Gerichtsstand. Die Vertragssprache ist Deutsch.